Freitag, 30. Mai 2014

Yasni, Google und die Krux mit dem EuGH-Urteil zum Datenschutz ...

Wie allen geneigten Lesern mittlerweile bekannt sein dürfte, hat Google vor dem EuGH ein Urteil hinnehmen müssen, das es der Suchmaschine untersagt, bestimmte Links auf bestimmte Webinhalte zu setzen. Das ist weitreichend diskutiert worden, unter anderem hier.

Nun kommt aus ganz anderer Ecke Sperrfeuer in der Angelegenheit, nämlich im Blog von dem Personensuchdienst YASNI.

Man beklagt sich bitterlich, dass man gegen Zensur sei, diese nun aber zulassen müsse und das aber nur mit Widerwillen tue. Und man werde das zukünftig kenntlich machen, wenn jemand seine Daten bei YASNI unkenntlich gemacht haben wollte.

Nun mag man zu dem EuGH-Urteil ja differenzierte Meinungen haben, ich finde es ebenso nicht so ganz ausgewogen, dass aber YASNI hier als Rächer der Enterbten auftritt, ist schon eine gewisse Ironie.

Was unterscheidet Google und YASNI? Machen wir das mal an einem konkreten Beispiel fest. Während Google sich zumeist nur aus öffentlichen Quellen bedient, die auch die Daten die sie veröffentlichen in meisten Teilen rechtmäßig veröffentlichen, saugt YASNI alles auf, was im Netz zu einer Person zu finden ist. Und es scheint dort auch niemanden zu kümmern, ob die Sachen dort gerechtfertigt lagern. Es steht im Netz, also holen wir es uns.

Zum Beispiel: Sie registrieren sich die Domain "geileschlampenluder.com". Dort wollen Sie eine witzige Abi-Abschlussseite drauf legen, die nur für Ihren Abi-Jahrgang zugänglich ist. Sie versehen diese Seite mit einem Passwortschutz und machen "noindex, nofollow" und alles andere, damit jede richtige Suchmaschine die Seite ja nicht indiziert.

Google wird nun die Seite und sonstige Infos dazu nicht indizieren. YASNI wird die Seite selbst auch nicht mit Ihrem Namen in Verbindung indizieren. Aber, und jetzt kommt's, da gibt es so Webseiten im Netz, die nach neu registrierten Domains suchen. Diese werden indiziert und die Daten abgefragt. Unter anderem die Registrierungsdaten, also Ihr Name und Ihre Anschrift und Telefonnummer.

Die Internet-Registrierungsstellen haben in ihren Richtlininen festgelegt, dass die Daten zu Domaininhaber nur zu rechtlich korrekten Zwecken verwendet und schon gar nicht einfach so irgendwo veröffentlicht werden dürfen. Das stört diese Domain-Infograbber aber nicht. Die lösen das Captcha der Registrierungsstelle, snappen die Daten und veröffentlichen Ihre komplette Adresse nun trotzdem.

Nun geht YASNI  auch über diese Seiten und erfährt, dass Sie der Eigner der Domain sind. Und speichert das, weil es ja offen im Netz steht. Wenn Sie nun YASNI darauf hinweisen, dass diese Info nicht rechtmäßig aufgeführt ist, bekommen Sie vom Support die Standard-Antwort man sei ja nicht der Betreiber der verlinkten Webseite und man zeige auch nur das, was im Internet stehe und Sie sollten doch an der Quelle den Link entfernen lassen. Die Quelle hat ihren Geschäftssitz jedoch meist in Dubai, Moskau oder auf den Cayman Islands. Diese wunderhübschen Domain-Infograbber wissen ja, dass sie gegen die Regeln der Registrys verstoßen.

YASNI und Google wissen das sicher auch. Und während Google die Ergebnisse filtert und schon immer gefiltert hat und solche Infos mit rechtlich fragwürdigen Quellen rauslässt, findet YASNI nichts böses daran und veröffentlicht das. Bedeutet: Morgen weiß dann Ihr Chef, dass Sie mal die Domain "geileschlampenluder.com" hatten. Auch wenn das 10 Jahre her ist. Diese Domain-Infograbber löschen nämlich nichts. Und YASNI  auch nicht.

Während ich also mit Google wirklich Mitleid habe und mich frage, warum hier jemand in Beugehaft genommen wird, während der Ursprungsartikel ja rechtmäßig war und dem jenigen nur unliebsam hält sich das bei YASNI in Grenzen.

Dort will man laut dem Post nun anscheinend auch noch dazuschreiben, wenn jemand Löschung beantragt hat. Da steht dann also bei Ihnen, wenn jemand Sie bei YASNI sucht:

"Franz Müller: -> Links zu Webseiten -> Der Franz Müller hat uns mit Hinweis auf das aktuelle EuGH-Urteil die Verlinkung einiger Adressen untersagt, die Informationen zu seiner Person enthielten. Wir betrachten das als Zensur, sind der Aufforderung jedoch aufgrund rechtlicher Verpflichtungen nachgekommen. Yasni Support"

Na ich bin zum einen gespannt, wie lange sich diese Praxis, so sie denn umgesetzt wird, halten lässt und zum anderen frage ich mich, wie man als Personen-Metasuchmaschine die auf fragwürdige Quellen verlinkt so echauffieren kann. Warten wir mal ab, was da kommt. Vielleicht mag ja jemand von YASNI hier dazu Stellung beziehen, ich wette aber, dass keiner kommt.